elektronische Formulare

 

Entsprechend den aktuellen Vorgaben arbeiten wir mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAUB ("Krankschreibung") und dem elektronischen Rezept eRezept.

Beide Verfahren sollen die Administration vereinfachen und beschleunigen, beide funktionieren erfahrungsgemäß inzwischen gut.

Für die Umsetzung ist es wichtig, eine gültige Krankenkassenkarte einzulesen.

 

 

eAUB

Die elektronische Krankscheibung ist vorgeschriebener Standart für gesetzliche Krankenkassen, die privaten Versicherungen beteiligen sich daran aktuell nicht.

Auch die Arbeitgeber sollen seit Anfang des Jahres die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch empfangen.

Damit ist die Krankschreibung für Kassenpatienten papierlos, in Ausnahmefällen ist es möglich, eine Kopie auszudrucken. In Zukunft werden wir uns vorbehalten, dem Arbeitgeber den "Ausdruck für den Arbeitgeber" als Attest in Rechnung zu stellen.

 

eRezept

Das elektronische Rezept soll zunächst für Verordnungen von erstattungsfähigen Medikamenten für Versichterte in gesetzlichen Krankenkassen umgesetzt werden. Hierfür wird die Verordnung abgespeichert und kann vom Patienten dann in einer beliebigen Apotheke mit seiner Krankenkassenkarte freigeschaltet werden.

Das eRezept ist für Patienten in gesetzlichen Krankenkassen inzwichen verbindlich, in Ausnahmefällen kann ein Ausdruck erstellt werden.

 

Die Bearbeitungszeit von Rezepten, die über das Rezepttelefon bestellt werden, ändert sich dadurch nicht, weil die Rezepte weiterhin kontrolliert und elektronisch unterschrieben werden müssen. Allerdings entfällt die Abholung in der Praxis.

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Praxis Dr. Kluthe-Janssen & Trömer

Harsefelderstr. 6
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